CNSolutions All-in-One Web Services
1.1 CNSolutions All-in-One web services (im Folgenden „Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter und kann nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.
3.1 Bereits durch die Einladung zur Konzepterstellung und die Annahme treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag").
3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt.
3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.
3.4 Geschützt sind jene Elemente des Konzeptes, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben.
3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, die präsentierten kreativen Werbeideen nicht außerhalb eines Hauptvertrages zu verwerten.
4.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.
4.2 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden binnen drei Werktagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist gelten sie als genehmigt.
4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zugänglich machen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing).
5.1 Die Agentur ist berechtigt, sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen.
5.2 Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich.
6.2 Verzögerungen aus Gründen höherer Gewalt lassen die Leistungsverpflichtungen ruhen.
6.3 Bei Verzug kann der Kunde nur nach schriftlicher Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
6a.1 Für Beratungsleistungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme (insbesondere KMU.DIGITAL) gelten ergänzende Bestimmungen.
6a.2 Der Beratungsauftrag kommt mit der Reservierungszusage der Förderstelle zustande.
6a.3 Vorbereitungsleistungen sind Bestandteil der beauftragten Beratung.
6a.4 Der Kunde ist verpflichtet, Beratungstermine wahrzunehmen und Unterlagen fristgerecht einzureichen.
6a.5 Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin. Bei Nichterscheinen werden Vorbereitungsleistungen in Rechnung gestellt.
6a.6 Wird die Beratung aus Gründen des Kunden nicht fristgerecht abgeschlossen, trägt der Kunde das finanzielle Risiko.
7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen (Unmöglichkeit, Zahlungsverzug, Bonitätsprobleme).
7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen.
8.1 Der Honoraranspruch entsteht mit Erbringung der Leistung. Die Agentur kann Vorschüsse verlangen.
8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer.
8.3 Nicht ausdrücklich abgegoltene Leistungen werden gesondert entlohnt.
8.4 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Eine Überschreitung bis 15% gilt als genehmigt.
8.5 Bei einseitigem Abbruch durch den Kunden hat er die erbrachten Leistungen und das vereinbarte Honorar zu erstatten.
9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
9.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte plus Mahn- und Inkassospesen.
9.3 Bei Verzug kann die Agentur sämtliche offenen Leistungen sofort fällig stellen.
9.6 Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung wurde anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
10.1 Alle Leistungen der Agentur bleiben in deren Eigentum. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
10.2 Änderungen an Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
10.3 Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus erfordert Zustimmung und gesonderte Vergütung.
10.6 Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde in doppelter Höhe des angemessenen Honorars.
11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln auf sich hinzuweisen.
11.2 Die Agentur darf auf ihrer Website auf die Geschäftsbeziehung hinweisen (Referenzhinweis), vorbehaltlich des Widerrufs des Kunden.
12.1 Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung schriftlich anzuzeigen.
12.2 Im Fall berechtigter Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Verbesserung oder Austausch.
12.4 Gewährleistungsfrist: sechs Monate ab Lieferung/Leistung.
13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13.3 Schadenersatzansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
16.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht in Wien.